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Drinkee!

Dieses Dokument dient nur zu Informationszwecken. Die französische Fassung ist die rechtlich verbindliche Version.

Allgemeine Verkaufs- und Mietbedingungen

Drinkee France SAS (9 rue Charles Fourier, 91000 Evry-Courcouronnes, RCS Evry 917 500 126) (nachfolgend „Drinkee“) liefert ausschließlich an gewerbliche Kunden Self-Service-Getränkemodule, Zubehör und zugehörige Dienstleistungen („Maschinen/Dienstleistungen“).

1. Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für jede Bestellung/Miete, haben Vorrang vor allen Dokumenten des Kunden (einschließlich seiner allgemeinen Einkaufsbedingungen) und jede Bestellung impliziert die vorbehaltlose Annahme. Besondere Bedingungen (Angebot/Bestellung/Vertrag) haben bei Widersprüchen Vorrang. Drinkee kann seine AGB ändern; maßgeblich ist die zum Bestelldatum gültige Fassung.

2. Bestellung, Angebot, Stornierung

Die Maschinen/Dienstleistungen (Installation, Wartung, Schulung usw.) werden im Angebot/Vertrag beschrieben; Beschreibungen und Abbildungen sind unverbindlich und das Angebot gilt vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Parks. Eine Bestellung wird erst nach Annahme durch Drinkee verbindlich, nachgewiesen durch eine schriftliche Bestätigung, die Rechnungsstellung oder den Beginn der Leistungserbringung (Lieferung). Drinkee behält sich das Recht vor, eine Bestellung aus berechtigten Gründen abzulehnen.

Stornierung: Jede Änderungs-/Stornierungsanfrage muss schriftlich erfolgen: Wenn Drinkee diese akzeptiert, bleiben Anzahlungen einbehalten und Drinkee kann bereits hergestellte/beschaffte/vorbereitete Maschinen sowie alle entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Nach Versand/ Bereitstellung ist keine Stornierung/Rückgabe ohne schriftliche Zustimmung von Drinkee möglich, vorbehaltlich gesetzlicher Garantien.

3. Laufzeit und Verlängerung

Sofern in den besonderen Bedingungen nicht anders angegeben, werden Mietverträge für die im Angebot angegebene unwiderrufliche Erstlaufzeit geschlossen. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer der Parteien per Einschreiben mit Rückschein mindestens drei (3) Monate vor Ablauf der laufenden Periode gekündigt wird, oder sofern nicht eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien eine jederzeitige Beendigung zu vereinbarten Bedingungen ermöglicht.

4. Finanzielle Bedingungen

Preise: In Euro netto (Tarif zum Bestelldatum); Modalitäten/Fristen gemäß Angebot/Bestellung; kein Skonto.

Preisanpassung: Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf (12) Monaten können die Gebühren und Mieten jährlich zum Vertragsjubiläum automatisch nach der Formel P1 = P0 x (S1/S0) angepasst werden, wobei P1 der neue Preis, P0 der ursprüngliche Preis, S0 der letzte bei Vertragsunterzeichnung veröffentlichte Syntec-Index und S1 der letzte zum Revisionsdatum veröffentlichte Index ist; diese Anpassung erfolgt automatisch.

Verzicht auf Unvorhersehbarkeit: Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, die Bestimmungen von Artikel 1195 des Code civil auszuschließen; jede Partei erklärt, die mit einer unvorhersehbaren Änderung der Umstände verbundenen Risiken (Rohstoffkosten, Energie, Konjunktur usw.) zu übernehmen und auf das Recht zu verzichten, eine Neuverhandlung oder Auflösung des Vertrags auf dieser Grundlage zu verlangen.

Zahlungsverzug: Jeder Verzug führt automatisch und ohne Mahnung zu Verzugszinsen in Höhe des EZB-Refinanzierungssatzes plus 10 Prozentpunkte, einer pauschalen Mahngebühr von 40 € und, auf Nachweis, einer ergänzenden Entschädigung bei höheren Kosten. Der Kunde darf Zahlungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Drinkee weder aussetzen noch aufrechnen.

Rücktrittsklausel: Drinkee kann die Leistung bei Nichtzahlung bei Fälligkeit aussetzen. Nach erfolgloser Mahnung über 8 Tage unter Bezugnahme auf diese Rücktrittsklausel kann Drinkee den Vertrag/die Bestellung von Rechts wegen auflösen und gegebenenfalls die Rückgabe unbezahlter Maschinen auf Kosten und Risiko des Kunden verlangen; die Auflösung kann sich auf andere unbezahlte Bestellungen erstrecken.

5. Zahlungseinzug und Offline-Modus

Zahlungseinzug für Dritte (falls zutreffend): Gemäß den besonderen Bedingungen: (i) Der Kunde zieht Zahlungen über seinen eigenen PSP/Acquirer ein und trägt allein Betrug, Zahlungsausfälle, Anfechtungen/Chargebacks, Gebühren, Einbehaltungen und PSP-Sperrungen; oder (ii) Drinkee zieht Zahlungen im Namen des Kunden ein und leitet sie gemäß den vereinbarten Bedingungen im Rahmen eines Einzugs- und Fakturierungsmandats weiter (Art. 1984 C. civ.). In diesem Rahmen ist Drinkee beauftragt, Zahlungsbelege an Verbraucher im Namen und auf Rechnung des Kunden auszustellen, wobei letzterer allein für seine steuerlichen Pflichten (MwSt.) und das Risiko unverkaufter Waren verantwortlich bleibt.

Zahlungsausfälle und Sicherheit: In jedem Fall werden Anfechtungen/Betrug/Chargebacks (und zugehörige Kosten) vom Kunden auf erste Anforderung erstattet; die Vergütung von Drinkee aus der ursprünglichen Transaktion bleibt erhalten.

Einbehaltung und Verrechnung: Der Kunde ermächtigt Drinkee ausdrücklich, eine Verrechnung von Rechts wegen zwischen den eingezogenen Beträgen und allen fälligen Forderungen von Drinkee (Mieten, Entschädigungen, Vertragsstrafen, weiterberechnete Bankgebühren) vorzunehmen. Darüber hinaus behält sich Drinkee das Recht vor, jede Auszahlung (Zurückbehaltungsrecht) bei berechtigtem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfte oder bei Risiko einer Veranstaltungsabsage auszusetzen, bis das Risiko entfallen ist.

Eingeschränkter Modus (offline): Der Kunde ermächtigt Drinkee ausdrücklich, die Maschinen für die Annahme von Offline-Zahlungen zu konfigurieren, um einen reibungslosen Service zu gewährleisten. Die Annahme stellt keine Zahlungsgarantie dar und die Transaktion kann nachträglich gemäß den PSP-Regeln abgelehnt/angefochten werden; der Kunde bestätigt, über dieses Risiko informiert worden zu sein und akzeptiert vorbehaltlos das gesamte finanzielle Risiko nachträglicher Ablehnungen unter Verzicht auf jeden Regress gegen Drinkee.

6. Verkauf, Eigentumsvorbehalt und Software

Eigentumsvorbehalt: Im Falle eines Verkaufs behält Drinkee das Eigentum an den Maschinen bis zur vollständigen Bezahlung; der Vorbehalt erstreckt sich auch auf Zubehör/Teile. Bei Nichtzahlung kann eine sofortige Rückgabe verlangt werden. Bereits geleistete Zahlungen verbleiben bei Drinkee als pauschale Entschädigung, vorbehaltlich des richterlichen Ermäßigungsrechts. Der Eigentumsvorbehalt steht dem Gefahrübergang bei Lieferung nicht entgegen.

Software: Eingebettete Software, Anwendungen, Schnittstellen, Firmware, Updates, Dokumentation und alle mit den Maschinen bereitgestellten Software- oder digitalen Elemente (einschließlich der zugehörigen geistigen Eigentumsrechte) verbleiben im ausschließlichen Eigentum von Drinkee (oder seiner Lizenzgeber). Es wird keine Abtretung gewährt. Lediglich ein für den Betrieb der Maschinen gemäß Vertrag unbedingt erforderliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzfähiges Nutzungsrecht für die Vertragsdauer und unter Einhaltung dieser Bedingungen.

Digitale Dienste / Konnektivität: Bestimmte Funktionen (Überwachung, Telemetrie, integrierte Konnektivität) basieren auf Drittanbieterdiensten. Drinkee setzt angemessene Mittel ein, ohne eine ununterbrochene Verfügbarkeit zu garantieren.

7. Lieferung, Prüfung und Transport

Fristen: Vorbehaltlich zwingender Bestimmungen (CMR-Übereinkommen) sind Fristen unverbindlich; eine Verzögerung rechtfertigt weder Stornierung noch Vertragsstrafen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

Gefahrübergang:

  • Bei von Drinkee organisiertem Transport: Übergang auf den Kunden bei physischer Übergabe am vereinbarten Lieferort (DAP - Incoterms 2020).
  • Bei vom Kunden organisiertem Transport: Übergang bei Bereitstellung der Maschinen in den Räumlichkeiten von Drinkee (EXW / Ab Werk Incoterms 2020).

Abnahme: Bei Empfang prüft der Kunde unverzüglich Mengen/Zustand und formuliert bei Beschädigung/Fehlmenge genaue Vorbehalte auf dem Transportdokument und benachrichtigt den Frachtführer innerhalb von drei (3) Tagen (ohne Feiertage) nach Empfang per Einschreiben mit Rückschein, mit Kopie an Drinkee. Bei Unterlassung erlischt jede Klage gegen den Frachtführer und die Maschinen gelten als vertragsgemäß.

8. Miete: Beginn, Obhut und Nutzung

Obhut: Die Miete beginnt am Tag der Übergabe; ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Kunde die tatsächliche und rechtliche Obhut sowie alle Risiken (Beschädigung, Verlust, Diebstahl, Zerstörung, ganz oder teilweise, unabhängig von der Ursache, einschließlich höherer Gewalt).

Nutzung: Der Kunde ist allein verantwortlich für Nutzung, Sicherheit und laufende Wartung und verpflichtet sich, die Maschinen bestimmungsgemäß gemäß den Anweisungen von Drinkee/Hersteller zu verwenden.

Verbrauchsmaterial & Hygiene: Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, liefert Drinkee keine Verbrauchsmaterialien (Fässer, Gas, Anschlüsse, Reinigungsmittel) und führt während der Mietdauer keine Reinigungsarbeiten durch; der Kunde ist allein verantwortlich für Beschaffung, Transport, Lagerung, Einhaltung der Kühlkette, sanitäre Konformität der Getränke und Hygieneverfahren (Reinigung, Spülung, Desinfektion) gemäß den Anweisungen von Drinkee/Hersteller.

Haftungsausschluss für Lebensmittelsicherheit: Drinkee handelt ausschließlich als Lieferant technischer Ausrüstung. Drinkee lehnt jede Haftung für die hygienische Qualität der ausgeschenkten Getränke ab und haftet nicht für Lebensmittelvergiftungen, Kontaminationen, Geschmacksveränderungen oder Probleme der öffentlichen Gesundheit bei der Nutzung der Maschinen. Sofern Reinigungsarbeiten von Drinkee in Rechnung gestellt werden, stellen sie eine gesonderte Dienstleistungspflicht dar, die den Kunden nicht von seinen täglichen Pflichten zur sanitären Überwachung und Kontrolle befreit.

9. Rückgabe

Bei Ablauf oder Kündigung gibt der Kunde die Maschinen in ihrer Originalverpackung und im Zustand der Übergabe zurück, unter Berücksichtigung normaler Abnutzung, und gibt alle wiederverwendbaren Zubehörteile/Teile/Verbrauchsmaterialien (Kabel, Anschlüsse, Reinigungsfässer usw.) zurück.

Verspätete Rückgabe: Jede Verzögerung führt automatisch zur Rechnungsstellung einer monatlichen Nutzungsentschädigung in Höhe der zuletzt in Rechnung gestellten Miete, zuzüglich 50 %, wobei jeder angefangene Monat voll berechnet wird.

Schäden: Jede beschädigte oder gebrauchsuntaugliche Maschine führt zur Rechnungsstellung von Kosten (Diagnose, Instandsetzung, Grundreinigung, Ersatz). Ohne schriftlichen und begründeten Widerspruch innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung der Aufstellung durch Drinkee wird die Rechnung auf dieser Grundlage erstellt.

10. Haftung und Störungen (B2B)

Im gesetzlich zulässigen Rahmen sind die Pflichten von Drinkee Sorgfaltspflichten (obligations de moyens).

Keine Handelsgarantie: Drinkee stellt ein technisches Werkzeug bereit und garantiert kein Absatzvolumen oder Umsatz; der Kunde trägt allein das Risiko unverkaufter Waren.

Verbot des automatischen Ausschanks: Der Kunde unterlässt jede Nutzung, die als automatischer Ausschank von Alkohol (Ausgabe ohne menschliche Kontrolle) angesehen werden könnte. Der Kunde gewährleistet eine menschliche Präsenz und eine wirksame Kontrolle des Prozesses, einschließlich der Altersüberprüfung der Verbraucher.

Störungsmanagement:

  • Vom Kunden verursacht: Bei einer durch den Kunden (oder Dritte unter seiner Verantwortung) verursachten Störung/Beschädigung liegt die Nichtverfügbarkeit ausschließlich in seiner Verantwortung. Drinkee kann kein Betrag angelastet werden und der Kunde bleibt zur vollständigen Mietzahlung verpflichtet.
  • Technische Ursache: Bei einer dem Material innewohnenden und nicht dem Kunden zuzurechnenden Störung verpflichtet sich Drinkee, schnellstmöglich einzugreifen. Bleibt die Maschine unbrauchbar, erhält der Kunde als pauschale und abschließende Entschädigung eine Gutschrift in Höhe der zeitanteilig berechneten Miete für die Dauer der Nichtverfügbarkeit.

Beschränkungen: Drinkee haftet nicht für mittelbare oder immaterielle Schäden (Betriebsverluste, Umsatzverluste, Gewinnverluste, Verlust von Waren/Lagerbeständen, Imageschäden). Die Gesamthaftung von Drinkee ist ausdrücklich auf den Betrag der vom Kunden an Drinkee im Rahmen des Vertrags in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlten Beträge beschränkt.

11. Versicherung

Während der gesamten Dauer, in der der Kunde die Obhut über die Drinkee-Geräte hat, schließt er eine Versicherung ab und unterhält diese, die Diebstahl, Verlust, Zerstörung, Schäden und Haftpflicht abdeckt, mit einer Deckung zum Neuwert-Wiederbeschaffungswert (Bescheinigung auf Anfrage). Bei einem Schadensfall informiert der Kunde Drinkee unverzüglich und bleibt gegenüber Drinkee für alle Schäden haftbar, auch wenn der Versicherungsschutz unzureichend ist.

12. Geistiges Eigentum und Inhalte

Vom Kunden zur Personalisierung bereitgestellte Inhalte verbleiben in seiner Verantwortung. Sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht, ermächtigt er Drinkee, Fotos der personalisierten Maschinen für seine Geschäftswerbung (Referenz) zu verwenden. Drinkee behält die geistigen Eigentumsrechte an seinen Dokumenten, Studien, seiner Software und seinem Know-how; Vervielfältigung und Reverse Engineering sind untersagt.

13. Personenbezogene Daten und Nutzungsdaten

Personenbezogene Daten: Drinkee verarbeitet Daten zur Vertragserfüllung gemäß DSGVO (Verwaltung, Rechnungsstellung, Geschäftsentwicklung). Auskunfts-/ Berichtigungsrechte können beim DSB geltend gemacht werden: contact@drinkee.io

Nutzungsdaten: Der Kunde erkennt an, dass Drinkee Eigentümer aller technischen und statistischen Nutzungsdaten ist, die von den Maschinen erzeugt werden (Volumen, Zeiten, Konsumarten). Nach Anonymisierung dürfen diese Daten von Drinkee frei zur Produktverbesserung, Marktstatistik oder Geschäftsentwicklung verwendet werden.

14. Verschiedenes

Kein Verzicht: Das Nichtdurchsetzen eines Verstoßes stellt keinen Verzicht für die Zukunft dar.

Höhere Gewalt: Verpflichtungen werden ausgesetzt. Dauert die Verhinderung länger als 30 Tage, ist eine Kündigung von Rechts wegen möglich.

Sprache und anwendbares Recht: Diese AGB unterliegen französischem Recht.

Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten ist ausschließlich das Handelsgericht am Sitz von Drinkee zuständig, auch bei einstweiligen Verfügungen oder mehreren Beklagten.