Obhut: Die Miete beginnt am Tag der Übergabe; ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Kunde die tatsächliche und rechtliche Obhut sowie alle Risiken (Beschädigung, Verlust, Diebstahl, Zerstörung, ganz oder teilweise, unabhängig von der Ursache, einschließlich höherer Gewalt).
Nutzung: Der Kunde ist allein verantwortlich für Nutzung, Sicherheit und laufende Wartung und verpflichtet sich, die Maschinen bestimmungsgemäß gemäß den Anweisungen von Drinkee/Hersteller zu verwenden.
Verbrauchsmaterial & Hygiene: Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, liefert Drinkee keine Verbrauchsmaterialien (Fässer, Gas, Anschlüsse, Reinigungsmittel) und führt während der Mietdauer keine Reinigungsarbeiten durch; der Kunde ist allein verantwortlich für Beschaffung, Transport, Lagerung, Einhaltung der Kühlkette, sanitäre Konformität der Getränke und Hygieneverfahren (Reinigung, Spülung, Desinfektion) gemäß den Anweisungen von Drinkee/Hersteller.
Haftungsausschluss für Lebensmittelsicherheit: Drinkee handelt ausschließlich als Lieferant technischer Ausrüstung. Drinkee lehnt jede Haftung für die hygienische Qualität der ausgeschenkten Getränke ab und haftet nicht für Lebensmittelvergiftungen, Kontaminationen, Geschmacksveränderungen oder Probleme der öffentlichen Gesundheit bei der Nutzung der Maschinen. Sofern Reinigungsarbeiten von Drinkee in Rechnung gestellt werden, stellen sie eine gesonderte Dienstleistungspflicht dar, die den Kunden nicht von seinen täglichen Pflichten zur sanitären Überwachung und Kontrolle befreit.